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Piloten & fliegendes Personal – Ihre Unterlagen

Als Pilot/in oder Mitglied der Kabinenbesatzung im internationalen Verkehr hängt Ihre Besteuerung stark vom Sitz der Fluggesellschaft und dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen ab. Wir klären das für Sie – dafür brauchen wir folgende Angaben.

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Arbeitsvertrag & Arbeitgeber

Ihren Arbeitsvertrag sowie Angaben zur Fluggesellschaft: Name, Sitz und – falls bekannt – Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung sowie das Land.

Tipp: Der Sitz bzw. Ort der Geschäftsleitung der Airline ist steuerlich oft entscheidend.